FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Was wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Vereinbarte Termine sind im Falle einer Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher abzusagen – telefonisch, per SMS oder E-Mail. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, muss der Termin leider in Rechnung gestellt werden. 


Wie läuft das Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung wichtiger Fragen. Sie schildern, was Sie belastet und warum Sie Unterstützung suchen. Die Therapeutin stellt Fragen zu Ihrer aktuellen Situation, zur Lebensgeschichte und bisherigen Erfahrungen – ganz in Ihrem Tempo.

Gemeinsam werden erste Ziele, Erwartungen und mögliche nächste Schritte besprochen. Auch organisatorische Themen wie Rahmenbedingungen, Schweigepflicht und Kosten werden geklärt.

Das Erstgespräch dauert ca. 50 Minuten und bietet Raum, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit stimmig ist. Eine besondere Vorbereitung ist nicht nötig – Ihre Offenheit genügt.
 

Was heißt "in Ausbildung unter Supervision"?

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass die Therapeutin sich im letzten Abschnitt ihrer Ausbildung befindet und bereits eigenständig mit Klientinnen arbeitet – dabei aber engmaschig von einer/einem erfahrenen und qualifizierten Supervisor*in begleitet wird.
Die Supervision ist ein strukturierter fachlicher Austausch, in dem die therapeutische Arbeit regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt wird. Ziel ist es, die Qualität der Behandlung sicherzustellen und die professionelle Entwicklung der Therapeutin zu fördern.

Selbstverständlich unterliegt auch die Supervisorin / der Supervisor der gesetzlichen Schweigepflicht, sodass Ihre persönlichen Inhalte stets geschützt sind.
Da es sich noch um eine Ausbildungsphase handelt, ist bei dieser Form der Psychotherapie leider (noch) keine Rückvergütung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Einige private Zusatzversicherungen übernehmen jedoch anteilig Kosten – ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung! 


Für wen ist Psychotherapie geeignet?

Psychotherapie ist grundsätzlich für alle Menschen geeignet, die ihr seelisches Wohlbefinden verbessern oder persönliche Herausforderungen bewältigen möchten.

Sie richtet sich nicht nur an Personen mit psychischen Erkrankungen, sondern an alle – unabhängig von Alter, Lebenssituation oder Hintergrund –, die Unterstützung wünschen, etwa bei:

  • seelischem Leidensdruck oder belastenden Lebenssituationen
  • dem Wunsch nach persönlicher Entwicklung oder Veränderung
  • Schwierigkeiten in Beziehungen, Familie oder Beruf
  • psychosomatischen Beschwerden

Ob Psychotherapie im individuellen Fall sinnvoll ist, wird gemeinsam im Gespräch geklärt. Voraussetzungen sind meist die Bereitschaft zur Offenheit und der Wunsch, an sich zu arbeiten.

 

Verschwiegenheitspflicht

Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat in meiner Praxis höchste Priorität. Alles, was Sie mir anvertrauen, behandle ich mit größter Sorgfalt und unterliegt der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und mir stellt die Grundlage jeder psychotherapeutischen Arbeit dar.

Sie können sich darauf verlassen, dass sämtliche Inhalte unserer Gespräche streng vertraulich und unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards behandelt werden.

Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes (BGBl. Nr. 361/1990) sind Psychotherapeut*innen und ihre Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales)

Notfallnummern bei Krisen

Gewaltschutzzentrum Tirol: 

0512 57 13 13

 

Rotes Kreuz Krisendienst: 

14 8 44

 

Psychosozialer Krisendienst: 

0800 400 120

(MO-SO: 08:00-20:00) 

 

Frauen gegen VerGEWALTigung: 

0512 57 44 16
 

Frauenhaus Tirol (24h): 

0512 342 112

 

Tiroler Kinder und Jugend GmbH: 

0512 55 23 58

 

Männerberatung Mannsbilder Tirol: 

0512 57 66 44

 

Polizei: 

133

 

Rat auf Draht (24h): 

147

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